ECE-R 16.04 - Bauartgenehmigung

SCHROTH-Gurte sind nicht nur bauartgenehmigt (durch ECE-R 16.04), sondern sind die Einzigen, die mit einer ABG geliefert werden. Damit sind sie abnahmefrei in Fahrzeuge gemäß der SCHROTH Fahrzeug-Zuordnungsliste einbaubar.

Nutzen Sie alle Sitze

Die TÜV-geprüfte SCHROTH-Einbautechnologie erlaubt SCHROTH-Gurte zusätzlich zu den vorhandenen Gurtsystemen zu montieren und den Endgurt durch das Trennschloss schnell vom Gurt zu lösen. Dadurch können die Rücksitze genutzt und von allen Insassen die Originalgurte verwandt werden.